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Impulsvortrag: Bischof Andrej Cilerdzic (serb. orth.)

Aktualisiert: 6. Jan. 2023

20.9.2022 um 19 Uhr - Vernetzungstreffen im Pfarrzentrum Gersthof: Der Friedensauftrag der Kirchen



Überlegungen zur Zukunft der Ökumene


Die durch zunehmendes Bewusstsein gelebte Pluralität stellt für die Rolle, die die Kirchen mit ihrer Bedeutung im öffentlichen Leben, bei Konflikten spielen können, eine dringende Herausforderung dar. Dieses Bewusstsein erstrahlt aus einem größeren gegenseitigen Verständnis und aus intensiverer Zusammenarbeit unter Menschen die sich in der Ökumene engagieren.


Oft wird erwartet, dass mithilfe der Religionen Lösungen für politische Konflikte gefunden werden oder für Konflikte zwischen Gemeinschaften, bei denen die Religion anscheinend eine Rolle spielt. Wenn die Ökumene dies nicht vermag, wird ihre Relevanz für die Friedensstiftung grundsätzlich in Frage gestellt werden, auch wenn die Ökumene kein Instrument ist, mit dem sich Probleme in akuten Konfliktsituationen lösen lassen. Allerdings können Kontakte und Beziehungen, die auf dem durch geduldigen Dialog in Friedenszeiten aufgebauten wertvollen Vertrauen und der Freundschaft zwischen Menschen verschiedener Konfessionen beruhen, in Zeiten des Konflikts verhindern, dass die Religion als Waffe benutzt wird.


Ergebnisse konzentrierter Dialogbemühungen sind:


  • Vorurteile abzubauen

  • Angst vor dem Anderen zu überwinden

  • Vertrauen zu bilden

  • Voraussetzungen für nachbarschaftliche Koexistenz zu schaffen und

  • sich über gemeinsame ethische und moralische Werte und Normen zu verständigen


Der Dialog bemüht sich darum, Raum zu schaffen, in dem das Eigene und das Fremde einander begegnen können. Christen leisten ihren Beitrag zur Vertiefung dieser Kultur weniger durch bewährte Erfahrung und Modelle, als vielmehr durch die spirituelle Einsicht, die den Dialog versteht als Symbol für das Leben in Gemeinschaft, das zugleich Gabe und Berufung ist.


Heutzutage erleben wir die unvorstellbare Zunahme der destruktiven Gewalt und gehen über zu einer „Kultur der Gewalt“.


Zur Gewaltlosigkeit, gehört die Bereitschaft und Fähigkeit, sich auf vertrauensvolle Beziehungen mit denen einzulassen, die anders sind und anders bleiben. Gewalttätigkeit ist den Menschen nicht angeboren. Die Menschen sind durchaus fähig, die destruktive Energie der Gewalt umzuwandeln in eine konstruktive Kraft zur Förderung des Lebens.


In der Weigerung auf Gewalt mit Gegengewalt zu reagieren und im Bemühen, eine Situation der Konfrontation und Feindschaft in eine Beziehung der Kommunikation und Gegenseitigkeit zu verwandeln, fruchtet die alternative Praxis der Gewaltlosigkeit als aktives Entgegentreten der Logik der Gewalt, wodurch Gottes Herrschaft der Liebe und des Erbarmens antizipiert wird. Unser Glaube und unsere Überzeugung lehren uns, dass Gott letztlich das Übel der Gewalt überwinden wird. Der gewaltsame Tod Christi gehört in Gottes Heilsplan hinein, in dem es schwer zu verstehen ist, wie Gott es zulassen konnte, dass Derjenige Der Sein Leben und Seine Berufung vollständig in Gottes Hand gelegt hatte, schließlich ein Opfer von Gewalt wurde. Und trotz der Auferstehung Jesu und der Wiedereinsetzung in Sein Recht, auf dass wir Den im Leben der Kirche gegenwärtigen Christum als Gott und Heiland verkündigen, bleibt nach wie vor die Frage, wie sich die harte Tatsache der Gewalt zum Willen Gottes verhält.


Gott sucht die Gewalt einzugrenzen, stellt sich auf die Seite der Opfer und beschützt sie. Die Feindschaft und Gewalt, überwindet Jesus durch Liebe und Vergebung. Sein Tod ist ein Handeln Gottes, das die Logik der Gewalt und ihre im Opfergedanken begründete Legitimation demaskiert und so den Teufelskreis von Gewalt und Tod aufbricht. Jene Gewalt, die Jesus zerstört und beseitigt hat, verlor durch Seinen Tod und Seine Auferweckung ihre legendäre Macht. Damit ist auch die Verbindung zwischen Religion und Gewalt, die Möglichkeit einer religiösen Legitimation von Gewalt aufgehoben.


Während die frühe christliche Gemeinde dem Beispiel der von Jesus und den Aposteln ausgehenden alternativen Praxis gefolgt war und im gewaltlosen Zeugnis der Märtyrer die Keimzelle der Kirche sah, änderten sich die Dinge, als das Christentum die vorherrschende Religion des Römischen Reiches wurde. Um die Bewahrung und Ausweitung der Einheit der Kirche und des Reiches willen wurde der Einsatz von Waffen und anderen Gewaltmitteln zu einer akzeptierten Praxis. Die unheilige Allianz zwischen Religion und Gewalt wirkt auch heutzutage immer noch nach in der militanten Sprache des „Krieges gegen den Terrorismus“, in der Rechtfertigung von Krieg und Gewalt, zum Zweck der Aufrechterhaltung von Ordnung („gerechter Krieg“).


Pazifismus aber heißt Selbstverpflichtung den Frieden Christi zu fördern, die Lösung von Konflikten aus der Haltung einer aktiven und lebensförderlichen Gewaltfreiheit anzugehen und auf die Überwindung der Institution des Friedens hinzuarbeiten. Pazifismus bedeutet dem Krieg und dem Einsatz von Waffengewalt als akzeptierten Mitteln der Politik in zwischenstaatlichen Beziehungen die Legitimation zu entziehen! Wir sollen im Rahmen der Ökumene auf die ausdrückliche und feierliche Verpflichtung hinarbeiten, dem Einsatz von Gewalt in Reaktion auf Konflikte oder um politischer, wirtschaftlicher, kultureller oder gar religiöser Ziele willen, jede moralische und ethische Legitimation zu entziehen. Klassische Situation zwischenstaatlicher Konflikte, Bürgerkriege oder gar der Bedrohungen durch terroristische Anschläge benutzte man derweilen zur Rechtfertigung der Lehre vom „gerechten Krieg“. Hierauf sollen sich die ökumenischen Überlegungen und Diskussionen zur Frage der menschlichen Sicherheit konzentrieren.


Das meiste, was heute als Frieden ausgegeben wird, ist nur ein Scheinfriede. Wir müssen immer noch Wege finden, die zu einer Gerechtigkeit und zum Frieden führen. Die Schwächen des bestehenden Systems der UN liegt in der Unfähigkeit, ihre ehemals hochgesteckten Ziele zu verwirklichen. Nach dem Golfkrieg 1991, dann 1992 im Ex-Jugoslawien, nach Ruanda 1994 und Kosovo 1999 wurde die erneute Diskussion über die Zulässigkeit humanitärer Intervention entfacht. Der UN-Generalsekretär forderte 1999 nachdrücklich eine völkerrechtliche und politische Klärung. Die Anschläge vom 11. September 2001 und die Proklamierung eines „Krieges gegen den Terrorismus“ mit der militärischen Aktion gegen das Regime im Irak haben die Diskussion zwar zeitweise überlagert, aber sie bleibt bis heute nach wie vor dringlich.


Es geht um den Schutz gefährdeter Bevölkerungsgruppen in Situationen bewaffneter Gewalt. Nach den Nazi-Einmärschen in Böhmen/Mähren vor Ausbruch des 2. Weltkriegs unter dem Vorwand das Lebensrecht der deutschen Minderheit schützen zu müssen, schränkte die UN-Gründungskonferenz die Möglichkeit zur Intervention radikal ein und formulierte ein prinzipielles Interventionsverbot. Die Charta der UN zielte auf eine Friedensordnung, in der friedliche Mittel der Konfliktlösung absoluten Vorrang haben. Dem entsprach das dort formulierte Verbot der Androhung oder Anwendung von Gewalt. Die Charta wies auf die sich hieraus ergebenden Aufgaben der Vollversammlung, des Sicherheitsrates und des Internationalen Gerichtshofes hin.

Nur der Sicherheitsrat darf feststellen, ob Situationen der Behütung und Bekämpfung von Völkermordhandlungen vorliegen und beschließt dann geeignete Maßnahmen, wobei nicht-militärischen Formen des Einwirkens Vorrang gegeben wird. Würden solche friedliche Maßnahmen unzulänglich sein oder waren schon unzulänglich, kann er die militärische Intervention beschließen.

Die Kriterien einer moralisch-politischen Legitimation der sogenannten humanitären Intervention ähneln in vielem der ethischen Argumentation im Blick auf den sogenannten gerechten Krieg. Man kann nie vom gerechten Krieg sprechen als nur vom gerechten Frieden. Die ethische Figur des gerechten Krieges soll nun aber nicht der Legitimation, sondern vielmehr der Begrenzung und Eindämmerung von kriegerischen Handlungen gelten. Im extremen Notfall sollen Einschränkungen militärischer Interventionen aus humanitären Gründen gelten, nachdem alle anderen Mittel der Einwirkung ausgeschöpft sind.


Während bei der humanitären Intervention die ausschließliche Verantwortung beim Sicherheitsrat bleiben sollte, hat sich bisher diese Konzeption in der Praxis als nicht durchführbar erwiesen, weil der Sicherheitsrat auf Grund von Macht- oder Interessenkonflikten seiner ständigen Mitglieder in seiner Entscheidungsfindung gelähmt war. Deshalb ging beispielsweise die Durchführung der humanitärer Interventionen im Kosovo nur von einzelnen Mitgliedsstaaten oder regionalen Organisationen aus, auch wenn sie völkerrechtlich nicht gedeckt waren. Erst die Irak-Intervention 2003 wurde von vielen Kirchen und später auch vom UN- Generalsekretär selbst als illegal bezeichnet.


Diese Erfahrungen zeigen, dass die Frage der legitimen Autorität zur Entscheidung und Durchführung bewaffneter humanitärer Interventionen dringend der weiteren Klärung bedarf.


Die nur selektive Anwendung dieses Instruments zeigte sich besonders tragisch am Beispiel des Völkermords in Ruanda 1994 trotz der UN vorgelegten präzisen Informationen über die Lage, als ein frühes Eingreifen die grauenhafte Ermordung hunderttausender Stammangehöriger der Hutus und Tutsis hätte verhindert werden können.


Völkermord war bislang der einzige Fall, wo die internationale Gemeinschaft bereit war, sich über die Achtung der Souveränität eines Staates hinwegzusetzen und ihre Verantwortung zur Verhinderung eines Verbrechens, gemäß dem Völkerrecht anzuerkennen. Man unterscheidet mittlerweile zwischen Fällen allgemeiner Menschenrechtsverletzungen und Situationen, bei denen man von „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ sprechen muss.


Das Ziel einer Prävention sollte sein, die öffentlichen Autoritäten eines betreffenden Staates in die Lage zu versetzen, mit ihren eigenen Kräften die Sicherheit und öffentliche Ordnung in der betreffenden Region wiederherzustellen. Die internationale Gemeinschaft kann diesen Prozess in unterschiedlicher Weise unterstützen, aber ihre Rolle bleibt nur eine Hilfestütze.


Der Gebrauch von Gewalt als „letztem Mittel“, um Gerechtigkeit zu erzielen, schafft derartige Bedingungen, die nun einmal die Herstellung von Gerechtigkeit verhindern. Wenn wir selbst keine gewaltfreie Lösung eines Konflikts finden, handeln wir allzu oft unter der falschen Voraussetzung, dass die Anwendung von Gewalt bereits das Problem lösen würde.


Unsere Zeit drängt auf folgende Lösung des Dilemmas: unser Thema ist nicht so sehr das „Recht auf Intervention“ sondern die Verpflichtung zum Schutz. Souveräne Staaten müssen ihre Bürger vor vermeidbaren Katastrophen schützen können. Und sind sie aber dazu nicht in der Lage, oder nicht bereit, muss diese Verantwortung von der weiteren Gemeinschaft von Staaten übernommen werden. Wer der Verpflichtung zum Schutz der eigenen Bevölkerung nicht nachkommt, verliert zugleich den Anspruch auf Souveränität. Es geht dabei um das Leitbild der „menschlichen Sicherheit“, welches das traditionelle, staatszentrierte Sicherheitsdenken relativiert.


Bei der Anwendung konkreter Lösungen etwa mithilfe von Interventionen, sollte man sich von dem Begriff des „gerechten Krieges“ einschließlich des Gebrauchs militärischer Mittel distanzieren. So einleuchtend für manche der Einsatz militärischer Mittel aus pragmatischen, politischen Gründen sein mag, so wenig vermag er das ethische Problem zu lösen. Hier müsste unser unumgängliches gemeinsames ökumenisches Nachdenken ansetzen.


Die defensive Zielsetzung von Schutzmaßnahmen ist in den meisten Fällen mit der Logik und den Regeln einer militärischen Intervention nur schwer vereinbar, da militärische Verbände für den Kampf gegen einen Feind ausgebildet und ausgerüstet sind, und ihr Ziel ist es den Konflikt nach Möglichkeit siegreich zu beenden. In der Regel haben sie Schwierigkeiten, die öffentliche Ordnung wiederherzustellen und einen zerbrechlichen Frieden zu sichern, der dann von der Politik zu einem dauernden Frieden weitergeleitet werden soll.


Die auf Seiten der Interventionskräfte sichtbar gewordene Tendenz eigene Verluste zu minimieren und daher Luftabgriffe den Vorrang zu geben, hat im Kosovo und anderen Teilen der von krisen geschüttelten Region zu sogenannten „Kollateralschäden“ geführt. Diese Tendenz lässt sich aber mit der „Verpflichtung zum Schutz“ schwerlich vereinbaren.


Der erneuten Militarisierung der Sicherheitspolitik unter dem Vorzeichen des „Krieges gegen den Terrorismus“ muss aus ethischen wie auch aus rechtlichen und politischen Gründen widersprochen werden.


*


Die Bibel ist wahrlich voll von Geschichten und Bilden der Gewalt, sogar in Bezug auf Gott, doch die Bibel zeichnet damit nur ein sehr realistisches Bild des Gewaltpotentials im Leben der Menschen. Doch der entscheidende Unterschied ist zunächst: in der Urschöpfung Gottes gibt es keine Gewalt und die Schöpfung wird als gut dargestellt. Die Möglichkeit der Gewalt taucht in jenem Moment auf, wo die ersten Menschen die Einsicht in Gut und Böse gewinnen (mit der Fähigkeit zu erkennen und zu urteilen). Das erste Aufkommen von Gewalt erscheint bei Kain. Der kann sich nicht damit abfinden, dass sein Opfer abgewiesen wurde und tötet seinen Bruder Abel. Der anschließende Dialog zwischen Kain und Gott entmythologisiert aber die Gewalt: Kain wird nämlich für sein Handeln verantwortlich gemacht und gleichzeitig beschützt ihn Gott vor Rache. Vor diesem Hintergrund werden Kain und seine Nachkommen als die Begründer menschlicher Kultur dargestellt. Gott greift ein zur Begrenzung des Gewaltpotentials, doch die Gewalt nimmt zu. Im Versuch durch die Sintflut die Gewalt ein für alle Mal auszurotten, gelangt Gott zur Einsicht, dass Gewalt nicht durch Gewalt überwunden werden kann. Gottes Bundesschluss mit Noah ist der Ausdruck von Gottes Willen, das Leben auch angesichts von andauernder Gewalt zu bewahren. Gottes Alternative zur Gewalt ist der Schutz des menschlichen Lebens, der an die Befolgung der Gesetze Gottes und den Verboten im Dekalog gebunden wird. Das Recht ist somit das vorrangige Mittel zur Minderung und Eingrenzung der Gewalt.


Die in der Bibel geschilderten Eroberungskriege in Verbindung mit Israels Einzug in das gelobte Land, in denen Gott als Urheber von Krieg und Gewalt erscheint und die als Ausführung eines göttlichen Befehls dargestellt werden, besonders wo es darum geht, die unterworfene Bevölkerung mit dem Bann zu belegen, haben uns nur zu oft übersehen lassen, dass diese Kriege völlig der menschlichen Verfügungsmacht entzogen wurden. Krieg wurde nicht als ein legitimes Mittel menschlicher Politik verstanden. Das Führen von Kriegen stand allein Gott zu. Es ist Gottes letztes Mittel, um das Volk zu retten und zu schützen. Das Volk wurde angewiesen, sich völlig auf Gottes Macht zu verlassen: Gott würde für sie kämpfen. Dies war der Ausgangspunkt für die Kritik der Propheten an der Machtpolitik der Könige Israels und für ihre Erwartung eines Endes aller Kriege und Gewalttaten; dann würden die Menschen nicht länger gegeneinander kämpfen, sondern ihre Schwerter und Kriegsgeräte würden zu Pflugscharen umgeschmiedet, zu Werkzeugen für den Ackerbau (Jesaja 2; Micha 4).


Die in der Bibel benützte Sprache der Gewalt, die Gott anruft einen unterdrückerischen Feind zu vernichten, ist Ausdruck der Erfahrung von Gewalt, der Ausbeutung, der Marginalisierung und der ungerechten Behandlung. Wichtig ist der Glaube Davids, dass es allein in der Hand Gottes liegt, die Opfer von Ungerechtigkeit zu rächen und die Schwachen wieder in ihr Recht einzusetzen.


Die Psalmen Davids breiten den Zorn und eine aggressive Regung vor Gott aus, anstatt sie zu unterdrücken oder ihnen gegenüber dem Feind freien Lauf zu lassen. Die Psalmen übergeben die Vergeltung und Bestrafung an Gott als dem letzten Richter, Der die Opfer von Gewalt erlösen wird. Diese Überzeugung, dass Gott auf der Seite derer steht, die unter Gewalt leiden und ihr zum Opfer fallen, kann als das Grundmotiv in der ganzen biblischen Tradition angesehen werden.


Die Absage an die Gewalt durch Jesu, besonders in der Bergpredigt, liegt in Seinen Worten, dass wer das Schwert nimmt, durch das Schwert umkommen wird (Mt. 26,52). Gewalt kann nicht durch Gewalt überwunden werden, denn jeder gewaltsame Widerstand gegen die Gewalt unterliegt der gleichen Logik und setzt nur die Gewaltspirale fort, die erst dann an der Wurzel unterbrochen wird, wenn wir die Neigung ablegen, den anderen als Rivalen und potentiellen Feind zu sehen.


Auch die heutige Zeit bedarf einer Absage hinsichtlich der Denkweise gewisser „Christen“, die meinen, Anwendungen von militärischer Gewalt rechtfertigen zu können. Heute muss sich die ökumenische Bewegung zur Erarbeitung tragfähiger alternativer Strategien für den Schutz von Bevölkerungen engagieren. Solche Strategien dürfen sich nicht in erster Linie etwa auf den Einsatz von Militär stützen, der auf wirkliche Grenzfälle beschränkt ist. Stattdessen könnte das Gewicht auf zivile Formen des Schutzes, unter Einschluss von Polizeieinsätzen gelegt werden.


Danke für Ihre Aufmersamkeit!


-Bischof Andrej Cilerdzic

* * *


20.09.2022 Ökumenisches Vernetzungstreffen


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